Sonstige Befähigungsnachweise

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Fachkundenachweis (FKN)

Fachkundenachweis

  • Prüfung zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht
  • Voraussetzungen: Nautisches Befähigungszeugnis (SBF See)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition sind zur Zeit ausgesetzt und werden fortgeführt sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
Radarpatent (Binnengewässer)

Radarpatent

  • Auf Binnenwasserstraßen dürfen Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) die Fahrt nur antreten oder fortsetzen, wenn sie mit einer zugelassenen Flussradaranlage ausgerüstet sind und der Schiffsführer über ein Radarpatent verfügt.
  • Voraussetzungen: Nautisches Befähigungszeugnis (mind. SBF Binnen) und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuständig für die Erteilung sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.