Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition sind zur Zeit ausgesetzt und werden fortgeführt sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
Radarpatent
Auf Binnenwasserstraßen dürfen Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) die Fahrt nur antreten oder fortsetzen, wenn sie mit einer zugelassenen Flussradaranlage ausgerüstet sind und der Schiffsführer über ein Radarpatent verfügt.
Voraussetzungen: Nautisches Befähigungszeugnis (mind. SBF Binnen) und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Mindestalter 18 Jahre
Zuständig für die Erteilung sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.