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Neben dem Präsenzunterricht in unseren Schulungsräumen in Esslingen, Göppingen und Schwäbisch-Gmünd bieten wir Live-Webinare über Zoom oder Online-Kurse über unsere Lernplattform an. Ein flexibler Wechsel zwischen den Kursformaten ist jederzeit möglich - Teilnehmer die Online starten können zusätzlich am Präsenzunterricht oder an Übungsabenden im Unterrichtsraum teilnehmen. Und Teilnehmer aus dem Präsenzunterricht bekommen selbstverständlich den Online-Zugang zur Lernplattform. Somit muss man sich zu Kursbeginn nicht auf ein Format festlegen.
Ihr erstes Ziel sollte der Sportbootführerschein See sein. Auf diesen Schein baut alles Weitere auf. Hier erhalten Sie eine Grundausbildung in allen wesentlichen Bereichen des Bootssports.
Weniger günstig wäre es, mit dem Sportbootführerschein Binnen anzufangen. Lernumfang und Kosten steigen dann deutlich an.
Denn Inhaber des Sportbootführerscheins See brauchen nur die Theorieprüfung zum Bodenseeschifferpatent ablegen. Die praktische Motorbootprüfung (und Ausbildung) wird Ihnen erlassen. Das Bodenseeschifferpatent kann dann in den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden. Selbst wenn Sie (zunächst noch) gar nicht auf die See wollen, ist es daher besser, erst den Seeschein und dann über das Bodenseeschifferpatent den Binnenschein zu erwerben.
Wer an der Küste segeln möchte, benötigt ebenfalls den Sportbootführerschein See und kann dann mit dem Sportküstenschifferschein das segeln erlernen bzw. die vorhandenen Kenntnisse vertiefen. Die Binnenführerscheine für das Segeln werden für Sportküstenschifferschein-Inhaber auf Antrag ohne weitere Prüfung ausgestellt.
Wer nur auf Binnenrevieren segeln möchte kann anstelle des Sportküstenschifferscheines auch die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen unter Segel auf dem Neckar ablegen. Für Inhaber des Bodenseeschifferpatentes unter Motor (Kat. A) erfolgt die Erweiterung auf den Segelteil (Kat. D) nach dem SBF Binnen auf Antrag ohne weitere Prüfung.
Eine Übersicht der Führerscheine und Geltungsbereiche finden Sie in der Rubrik Führerscheine. Alle Scheine enthalten das Internationale Zertifikat der UN und sind somit international anerkannt. Der Sportbootführerschein "Binnen" gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Sie enden an der Grenze der Seeschifffahrtsstraßen, z.B. auf der Elbe am Hafen Hamburg, auf der Weser an der Eisenbahnbrücke Bremen, auf der Trave an der Holstenbrücke Lübeck. Auf der Ems verläuft die Grenze bei Papenburg. Jenseits der 3-sm-Zone und außerhalb vom Fahrwasser gibt es im deutschen Küstenmeer keine Führerscheinpflicht. Bei den Funkzeugnissen unterscheidet man zwischen Binnenschifffahrtsfunk und Seefunk.
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Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt sind lebenslang gültig. Eine zeitliche Einschränkung gibt es nur bei Berufszeugnissen. Ein Sportbootführerschein wird aber ungültig, wenn die Voraussetzungen, z. B. die Sehfähigkeit nicht mehr gegeben sind. Eine jährliche Überprüfung gibt es nicht.
Der Lernaufwand beim Sportbootführerschein See ist mit dem des Sportbootführerschein Binnen vergleichbar. Wer mit dem SBF See anfängt kann durch eine einfache Theorieprüfung (multiple choice) das Bodenseeschifferpatent erwerben (Praxis entfällt). Der SBF Binnen wird dann auf Antrag ausgestellt (keine weitere Prüfung erforderlich). Wer allerdings mit dem SBF Binnen anfängt und später einmal doch auf See fahren möchte muss erneut eine (wenn auch reduzierte) Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Lernaufwand und Kosten sind bei dieser Variante deutlich höher.
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Bei allen unseren Kursen sind die kompletten Unterrichtsmaterialien (bestehend aus Lehrbüchern, original Prüfungsbögen und dem Navigationsset) bereits im Kurspreis enthalten.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn kostenlos an weiteren Theorie-/Praxisterminen teilzunehmen.
Ein Sehtest nach DIN, mit dem die Sehkraft mit und ohne Sehhilfe ermittelt wird. Dabei wird auch das Farbunterscheidungsvermögen festgestellt. Personen mit Rot-Grün-Schwäche müssen das Farbunterscheidungsvermögen von einem Augenarzt bestimmen lassen. Auch das Hörvermögen wird getestet. Sprache muss mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m mit einem Ohr und in 5 m mit beiden Ohren verstanden werden. Bei Bewerbern mit beschränktem Hörvermögen muss die Untersuchung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt erfolgen. Außerdem dürfen keine sonstigen körperlichen oder geistigen Mängel vorliegen.
Sie können das Formular auf unserer Homepage herunterladen. Bitte auf jeden Fall doppelseitig ausdrucken (Vorder- und Rückseite) - zwei einzelne Blätter werden nicht akzeptiert!
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Die Bescheinigung kann jeder (Haus)-Arzt ausfüllen. Es ist keine Überweisung zum Augen- bzw. Hals-Nasen-Ohren Arzt erforderlich. Bei Personen mit Seh- bzw. Hörschwäche kann der Besuch eines Facharztes allerdings notwendig sein.
Ihr erstes Ziel sollte der Sportbootführerschein See sein. Auf diesen Schein baut alles Weitere auf. Hier erhalten Sie eine Grundausbildung in allen wesentlichen Bereichen des Bootssports.
Weniger günstig wäre es, mit dem Sportbootführerschein Binnen anzufangen. Lernumfang und Kosten steigen dann deutlich an.
Denn Inhaber des Sportbootführerscheins See brauchen nur die Theorieprüfung zum Bodenseeschifferpatent ablegen. Die praktische Motorbootprüfung (und Ausbildung) wird Ihnen erlassen. Das Bodenseeschifferpatent kann dann in den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden. Selbst wenn Sie (zunächst noch) gar nicht auf die See wollen, ist es daher besser, erst den Seeschein und dann über das Bodenseeschifferpatent den Binnenschein zu erwerben.
Wer an der Küste segeln möchte, benötigt ebenfalls den Sportbootführerschein See und kann dann mit dem Sportküstenschifferschein das segeln erlernen bzw. die vorhandenen Kenntnisse vertiefen. Die Binnenführerscheine für das Segeln werden für Sportküstenschifferschein-Inhaber auf Antrag ohne weitere Prüfung ausgestellt.
Wer nur auf Binnenrevieren segeln möchte kann anstelle des Sportküstenschifferscheines auch die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen unter Segel auf dem Neckar ablegen. Für Inhaber des Bodenseeschifferpatentes unter Motor (Kat. A) erfolgt die Erweiterung auf den Segelteil (Kat. D) nach dem SBF Binnen auf Antrag ohne weitere Prüfung.
Eine Übersicht der Führerscheine und Geltungsbereiche finden Sie in der Rubrik Führerscheine. Alle Scheine enthalten das Internationale Zertifikat der UN und sind somit international anerkannt. Der Sportbootführerschein "Binnen" gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Sie enden an der Grenze der Seeschifffahrtsstraßen, z.B. auf der Elbe am Hafen Hamburg, auf der Weser an der Eisenbahnbrücke Bremen, auf der Trave an der Holstenbrücke Lübeck. Auf der Ems verläuft die Grenze bei Papenburg. Jenseits der 3-sm-Zone und außerhalb des Fahrwassers gibt es im deutschen Küstenmeer keine Führerscheinpflicht.
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Im Kurspreis enthalten ist das komplette Schulungsmaterial zum Sportbootführerschein "See" sowie zum Bodenseeschifferpatent (bestehend aus 2 Lehrbüchern, original Prüfungsbögen und dem Navigationsset). Die Theorieschulung zum Sportbootführerschein "See" findet an einem Wochenende in unseren Schulungsräumen in Esslingen, Göppingen oder Schwäbisch-Gmünd statt, für ausreichende Pausen bei Kaffee, Tee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt. Zusätzlich bieten wir zur optimalen Prüfungsvorbereitung weitere Übungstermine unter der Woche an (Beginn: 19:30 Uhr, Dauer 2 Std., 1x pro Woche). Die Terminvereinbarung erfolgt während des Kurses individuell mit der Gruppe. Die Praxisausbildung erfolgt auf dem Neckar bei Esslingen. Im Kurspreis enthalten sind unbegrenzte Fahrstunden ohne zusätzliche Kosten. Bei der Prüfung in Esslingen fahren wir ebenfalls mit unseren Schulungsbooten. Die Theorie und Praxisprüfung findet an einem Tag statt. Anschließend erfolgt die Theorieschulung zum Bodenseeschifferpatent. Auch dieser Termin wird wieder individuell mit der Gruppe vereinbart.
Der Lernaufwand beim Sportbootführerschein See ist mit dem des Sportbootführerschein Binnen vergleichbar. Wer mit dem SBF See anfängt kann durch eine einfache Theorieprüfung (multiple choice) das Bodenseeschifferpatent erwerben (Praxis entfällt). Der SBF Binnen wird dann auf Antrag ausgestellt (keine weitere Prüfung erforderlich). Wer allerdings mit dem SBF Binnen anfängt und später einmal doch auf See fahren möchte muss erneut eine (wenn auch reduzierte) Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Lernaufwand und Kosten sind bei dieser Variante deutlich höher.
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Bei allen unseren Kursen sind die kompletten Unterrichtsmaterialien (beim Kombikurs Motor "See-Binnen-Bodensee" bestehend aus 2 Lehrbüchern, original Prüfungsbögen und dem Navigationsset) im Kurspreis bereits enthalten.
Außer der Kursgebühr fallen evtl. noch folgende Kosten an:
Ärztliches Attest 40€ (Richtpreis)
Prüfungsgebühr "See" 147,31€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Prüfungsgebühr Bodensee 64€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Umschreibegebühr Binnen 41,59€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Zu den Kursgebühren
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn kostenlos an weiteren Theorie-/Praxisterminen teilzunehmen.
Ein Sehtest nach DIN, mit dem die Sehkraft mit und ohne Sehhilfe ermittelt wird. Dabei wird auch das Farbunterscheidungsvermögen festgestellt. Personen mit Rot-Grün-Schwäche müssen das Farbunterscheidungsvermögen von einem Augenarzt bestimmen lassen. Auch das Hörvermögen wird getestet. Sprache muss mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m mit einem Ohr und in 5 m mit beiden Ohren verstanden werden. Bei Bewerbern mit beschränktem Hörvermögen muss die Untersuchung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt erfolgen. Außerdem dürfen keine sonstigen körperlichen oder geistigen Mängel vorliegen.
Sie können das Formular auf unserer Homepage herunterladen. Bitte auf jeden Fall doppelseitig ausdrucken (Vorder- und Rückseite) - zwei einzelne Blätter werden nicht akzeptiert!
Zu den Downloads
Die Bescheinigung kann jeder (Haus)-Arzt ausfüllen. Es ist keine Überweisung zum Augen- bzw. Hals-Nasen-Ohren Arzt erforderlich. Bei Personen mit Seh- bzw. Hörschwäche kann der Besuch eines Facharztes allerdings notwendig sein.
Es gibt keine Stundenbegrenzung. Wir üben an den 4 Wochenenden vor der Prüfung jeweils Fr, Sa, So. zwischen 08:00 und 17:00 Uhr. Ein Fahrtermin dauert 2,25 Std. Wir empfehlen an jedem der Wochenenden mindestens einen Fahrtermin wahrzunehmen. Alle Manöver werden solange gefahren und geübt bis sich jeder sicher fühlt. An der Prüfung fahren wir ebenfalls mit unseren Schulungsbooten.
Unsere 5 Schulungsboote sind vom Typ Quicksilver Captur 555 mit 100 PS Mercury Außenborder. Alle Boote bieten in der Kabine 2 m Stehhöhe und sind mit einer 2 kW Webasto Standheizung ausgestattet. Somit üben Sie bei uns witterungsunabhängig.
Ja, die Terminvereinbarung erfolgt während dem Kurs individuell mit der Gruppe. Die Übungsabende finden in unseren eigenen Schulungsräumen unter der Woche um 19:30 Uhr statt (Dauer ca. 2 Std.). Üblicherweise findet nach dem Theoriewochenende 1 Übungsabend pro Woche statt. Die Teilnahme ist empfohlen, man braucht aber nicht an allen Terminen teilzunehmen.
Die theoretische und praktische Prüfung findet an einem Tag statt.
Die theoretische Prüfung:
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Eine mündliche Prüfung findet nicht statt.
Im Multiple-Choice-Teil (aus vier Antwortvorschlägen ist eine Antwort auszuwählen, nur eine ist jeweils richtig) hat der Kandidat 30 aus dem offiziellen Fragenkatalog ausgesuchte Fragen innerhalb von 60 min ohne Hilfsmittel zu beantworten, d.h. einer von den bekannten 15 Fragebögen kommt dran. Die Fragen bestehen aus einem Basisteil (wird für Inhaber des SBF Binnen unter Motor erlassen) und einem SBF See spezifischen Teil. Zusätzlich enthält jeder Fragebogen eine Navigationsaufgabe mit 9 zusammenhängenden Fragen die schriftlich zu beantworten sind.
Als Hilfsmittel zugelassen sind nur Schreibzeug und Navigationsbesteck, kein Taschenrechner.
Beim Fragebogen müssen mindestens 24 (von 30) Fragen korrekt beantwortet werden, bei der Navigationsaufgabe 7 (von 9).
Die praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert in der Regel pro Prüfling ca. 5-7 min.
In der praktischen Prüfung soll der Bewerber zeigen, ob er die zur sicheren Führung eines Sportfahrzeuges erforderlichen technischen und nautischen Kenntnisse anwenden kann.
Pflichtmanöver (5 von 5 erforderlich):
Rettungsmanöver (Mensch über Bord), Anlegen, Ablegen, Fahren nach Kompass, Peilen (einfache oder Kreuzpeilung)
Sonstige Manöver (2 von 3 erforderlich):
Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer Rettungsweste/Sicherheitsgurtes, Manöverschallsignal (eins von drei)
Knoten (5 von 6 erforderlich):
Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
Inhaber des SBF Binnen unter Motor sind von den sonstigen Manövern/Fähigkeiten und Knoten befreit.
Inhaber eines SBF-Binnen unter Segel sind von den Knoten befreit.
Nach der Prüfung zum Sportbootführerschein See erfolgt die Terminvereinbarung individuell mit der Gruppe.
Es muss nur eine Theorieprüfung abgelegt werden. Der praktische Teil wird für Inhaber des Sportbootführerscheins See bzw. Binnen erlassen. Die Theorieprüfung findet in unserem Schulungsraum in Esslingen statt.
Sie können das Formular auf unserer Homepage herunterladen. Bitte auf jeden Fall doppelseitig ausdrucken (Vorder- und Rückseite) - zwei einzelne Blätter werden nicht akzeptiert!
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Zu den Führerscheinen
Im Kurspreis enthalten ist das komplette Schulungsmaterial zum Sportbootführerschein "Binnen" sowie zum Bodenseeschifferpatent (bestehend aus 2 Lehrbüchern). Die Theorieschulung zum Sportbootführerschein "Binnen" findet unter der Woche Abends (Beginn 19:30 Uhr, Dauer ca. 2 Std., 1x pro Woche) in unseren Schulungsräumen in Esslingen statt, für ausreichende Pausen bei Kaffee, Tee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt. Die Terminvereinbarung erfolgt während des Kurses individuell mit der Gruppe. Die Praxisausbildung erfolgt auf dem Neckar bei Esslingen. Im Kurspreis enthalten sind unbegrenzte Fahrstunden ohne zusätzliche Kosten. Bei der Prüfung in Esslingen fahren wir ebenfalls mit unserem Schulungsboot. Die Theorie und Praxisprüfung findet an einem Tag statt. Anschließend erfolgt die Theorieschulung zum Bodenseeschifferpatent. Auch dieser Termin wird wieder individuell mit der Gruppe vereinbart.
Bei allen unseren Kursen sind die kompletten Unterrichtsmaterialien (beim Kombikurs Segeln "Binnen-Bodensee" bestehend aus 2 Lehrbüchern) im Kurspreis bereits enthalten.
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Außer der Kursgebühr fallen evtl. noch folgende Kosten an:
Ärztliches Attest 40€ (Richtpreis)
Prüfungsgebühr "Binnen" 115,32€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Prüfungsgebühr Bodensee 64€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Zu den Kursgebühren
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn kostenlos an weiteren Theorie-/Praxisterminen teilzunehmen.
Ein Sehtest nach DIN, mit dem die Sehkraft mit und ohne Sehhilfe ermittelt wird. Dabei wird auch das Farbunterscheidungsvermögen festgestellt. Personen mit Rot-Grün-Schwäche müssen das Farbunterscheidungsvermögen von einem Augenarzt bestimmen lassen. Auch das Hörvermögen wird getestet. Sprache muss mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m mit einem Ohr und in 5 m mit beiden Ohren verstanden werden. Bei Bewerbern mit beschränktem Hörvermögen muss die Untersuchung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt erfolgen. Außerdem dürfen keine sonstigen körperlichen oder geistigen Mängel vorliegen.
Sie können das Formular auf unserer Homepage herunterladen. Bitte auf jeden Fall doppelseitig ausdrucken (Vorder- und Rückseite) - zwei einzelne Blätter werden nicht akzeptiert!
Download Attest
Die Bescheinigung kann jeder (Haus)-Arzt ausfüllen. Es ist keine Überweisung zum Augen- bzw. Hals-Nasen-Ohren Arzt erforderlich. Bei Personen mit Seh- bzw. Hörschwäche kann der Besuch eines Facharztes allerdings notwendig sein.
Die Segelausbildung erfolgt auf unserem Daysailer Mariner 19 sowie auf unserem Kabinenkreuzer Mariner 24. Damit stehen uns zwei top moderne Segelboote zur Praxisausbildung zur Verfügung. Ausgestattet mit Lazy-Jack Großsegel und Rollfock sind beide optimal zur Segelausbildung geeignet – und eine optimale Vorbereitung für den Sportküstenschifferschein, der das chartern großer Segelyachten am Meer ermöglicht. Mit einer Länge von 5,75 m bzw. 7,34 m segeln Sie komfortabel – wer macht seine Ausbildung schon gerne auf einer alten Segeljolle?
Es gibt keine Stundenbegrenzung. Alle Manöver werden solange gefahren und geübt bis sich jeder sicher fühlt. An der Prüfung fahren wir ebenfalls mit unserem Schulungsboot.
Die theoretische und praktische Prüfung findet an einem Tag statt.
Die theoretische Prüfung:
Der Fragenteil (Multiple Choice, aus vier Antwortvorschlägen ist eine Antwort auszuwählen, nur eine ist jeweils richtig) besteht aus einem Basisteil (72 Fragen) und Binnen-spezifischen Teil (181 Fragen) sowie einem Segel-spezifischen Teil (47 Fragen).
Inhaber des SBF Binnen unter Motor sind von den Basisfragen und den Binnen-spezifischen Fragen befreit. Inhaber des SBF See sind dagegen nur von den Basisfragen befreit.
Abhängig davon, welche Teile erforderlich sind, ergibt sich die Zusammenstellung der 15 möglichen Fragebögen, die erforderliche Mindestpunktzahl und die zulässige Bearbeitungszeit.
Wenn z.B. nur der Segel-spezifische Teil erforderlich ist (d.h. SBF Binnen Motor vorhanden) sind 7 Fragen innerhalb von 15 Minuten zu beantworten, wobei 5 davon richtig sein müssen.
Die praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert in der Regel pro Prüfling ca. 15 min.
In der praktischen Prüfung soll der Bewerber zeigen, ob er die zur sicheren Führung eines Sportfahrzeuges erforderlichen technischen und nautischen Kenntnisse anwenden kann.
Pflichtmanöver (3 von 3 erforderlich):
Rettungsmanöver unter Segeln (Mensch über Bord), Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln
Sonstige Manöver (2 von 3 erforderlich):
Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts
Knoten (6 von 7 erforderlich):
Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
Inhaber des SBF See bzw. SBF Binnen unter Motor sind von den Knoten befreit.
Nach der Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen Segel erfolgt die Terminvereinbarung individuell mit der Gruppe. Für Inhaber des Bodenseeschifferpatentes unter Motor (Kat. A) ist keine weitere Prüfung erforderlich. Die Erweiterung auf Segel (Kat. D) erfolgt per Antrag.
Die Theorieprüfung findet in unserem Schulungsraum in Esslingen statt.
Es muss nur eine Theorieprüfung abgelegt werden. Für Inhaber des Bodenseeschifferpatentes unter Motor (Kat. A) ist keine weitere Prüfung erforderlich. Die Erweiterung auf Segel (Kat. D) erfolgt per Antrag.
Der Sportküstenschifferschein ist ein freiwilliger Schein für den 12 sm Bereich. Wer jedoch einen Unfall macht, ohne eine entsprechende Qualifikation für das betreffende Fahrtgebiet zu besitzen (SBF See bis 3 sm), muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen (Vorwurf grober Fahrlässigkeit) rechnen. Grobe Fahrlässigkeit hat in der Regel den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Zum Chartern einer Segelyacht wird der SKS häufig als Erfahrungsnachweis verlangt.
Der Sportküstenschifferschein baut auf den Sportbootführerschein See auf. Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt.
Die praktische Ausbildung kann kann auf einer Segel- oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgen. Entsprechende Ausbildungstörns werden an der Nord- und Ostsee sowie am Mittelmeer angeboten. Wir bieten einwöchige Törns auf der Adria ab Pula (Kroatien) bzw. Krk (Kroatien) auf einer von der See-BG zugelassenen Schulungsyacht für 750€/Woche zzgl. Bordkasse an. Dabei wird der sichere Umgang mit dem Schiff auf See und im Hafen trainiert und nebenbei noch ca. 150 sm zurückgelegt. Am Ende einer solchen Reise erfolgt die praktische Prüfung, die bis zu 24 Monate vor oder nach der Theorieprüfung stattfinden kann.
Das hängt von den Vorkenntnissen ab. Wer noch keinerlei Segelerfahrung hat, kann mit unserer Segelgrundausbildung auf dem Neckar den Umgang mit einer Segelyacht erlernen. Die Segelausbildung erfolgt auf unserem Daysailer Mariner 19. Damit steht uns ein top modernes Segelboot zur Praxisausbildung zur Verfügung. Ausgestattet mit Lazy-Jack Großsegel und Rollfock ist es optimal zur Segelausbildung geeignet – und eine optimale Vorbereitung für den SKS.
Wer bereits Segelerfahrung mit einer Jolle oder einer Segelyacht sowie mindestens 150 sm Erfahrungsnachweis hat, kann auch direkt die SKS Praxiswoche mit anschließender Prüfung absolvieren.
Außer der Kursgebühr fallen noch folgende Kosten an:
Prüfungsgebühr "SKS" 244,58€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Zu den Kursgebühren
Nein, beim SKS muss lediglich eine Kopie des Sportbootführerschein See eingereicht werden.
Der Sportseeschifferschein ist ein freiwilliger Schein für den 30 sm Bereich. Wer jedoch einen Unfall macht, ohne eine entsprechende Qualifikation für das betreffende Fahrtgebiet zu besitzen (SBF See bis 3 sm, SKS bis 12 sm), muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen (Vorwurf grober Fahrlässigkeit) rechnen. Grobe Fahrlässigkeit hat in der Regel den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
Der Sportseeschifferschein baut auf den Sportküstenschifferschein auf. Als neues Thema kommt das Radarplotten sowie die Gezeitenberechnung nach den ATT Gezeitentafeln hinzu. Als neue Übungskarte dient die Ü2656 (englischer Kanal). Während beim Sportküstenschifferschein alle Fragen und Musterantworten bekannt waren, sind beim Sportseeschifferschein die Prüfungsaufgaben nicht veröffentlicht. In der Theorie werden die 4 Themengebiete Navigation, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und Seemannschaft getrennt geprüft. Während beim SKS der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, muss bei der SSS-Prüfung das erlernte Wissen angewendet werden. In der theoretischen Ausbildung werden die Kenntnisse weiter vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt.
Die praktische Ausbildung kann kann auf einer Segel- oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgen. Entsprechende Ausbildungstörns werden an der Nord- und Ostsee sowie am Mittelmeer angeboten. Wir bieten einwöchige Törns auf der Adria ab Izola (Slowenien) bzw. Krk (Kroatien) auf einer von der See-BG zugelassenen Schulungsyacht für 850€/Woche zzgl. Bordkasse an. Dabei wird der sichere Umgang mit dem Schiff auf See und im Hafen trainiert und nebenbei noch ca. 150 sm zurückgelegt. Am Ende einer solchen Reise erfolgt die praktische Prüfung, die bis zu 36 Monate vor oder nach der Theorieprüfung stattfinden kann.
Außer der Kursgebühr fallen noch folgende Kosten an:
Prüfungsgebühr "SSS" 414,65€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Zu den Kursgebühren
Nein, beim SSS muss lediglich eine Kopie des Sportbootführerschein See eingereicht werden.
Das Sportschifferzeugnis ist ein international gültiges Binnenschifferpatent für Sportboote bis 25 Meter Länge. Für Risikostrecken (Donau, Elbe, Rhein, Weser) ist eine besondere Berechtigung (Zusatzprüfung) erforderlich. Für maritime Wasserstraßen gibt es ebenfalls eine besondere Berechtigung (Zusatzprüfung).
Zuständig für die Erteilung der Patente sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.
- Mindestens 18 Jahre
- Ärztliches Zeugnis nach Muster von einem zugelassenen Arbeitsmediziner
- 1 Passbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, siehe Bundesdruckerei)
- eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerscheins Binnen
- die Quittung über den Antrag eines polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden (O).
- eventuell Nachweis von Erfahrung im Umgang mit Schiffen >15 Meter.
Die Unterlagen müssen vollständig 1 Monat vor der Prüfung bei der zuständigen WSD vorliegen.
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Neben erweiterten Kenntnissen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinStrO), der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO) benötigt man Kenntnisse in verschiedenen Bereichen der Binnenschifffahrt. Dies ist erforderlich, weil man auch Fahrzeuge über 20 m Länge führen darf (Nicht-Kleinfahrzeuge).
Folgende Themengebiete werden im Unterricht ausführlich behandelt:
- Verordnungen, Merkblätter, Handbücher
- Wasserstraßenkunde, Streckenkunde, Ortskenntnisse
- Führung des Fahrzeugs
- Maschinenkunde
- Verhalten unter besonderen Umständen.
Die genaue Aufstellung der Themenbereiche der theoretischen Prüfung zum Sportschifferzeugnis sind in der Anlage der BinSchPatVO aufgeführt.
Der Ablauf der Prüfung zum Sportschifferzeugnis E ist wie folgt:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen im Antwort-Auswahl-Verfahren. In 120 Minuten müssen von 120 gestellten Fragen mindestens 96 Fragen richtig beantwortet werden.
Themenbereiche sind:
- Verordnungen, Merkblätter, Handbücher
- Wasserstraßenkunde, Streckenkunde, Ortskenntnisse
- Führung des Fahrzeugs
- Maschinenkunde
- Verhalten unter besonderen Umständen
Die praktische Prüfung entspricht der eines Sportbootführerscheins Binnen - nur mit einem Boot > 15 Meter. Sie kann bei ausreichender nachgewiesener Erfahrung erlassen werden.
Für folgende Wasserstraßen ist eine besondere Berechtigung erforderlich:
Donau: von km 2249,00 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2322,02 (Unterwasser Schleuse Straubing)
Elbe: von km 3,44 (Grenze zu Tschechien) bis km 607,50 Oortkaten (Obere Grenze des Hamburger Hafens) mit Ausnahme der Fahrt zwischen
a) der Zufahrt zum Industriehafen Magdeburg (Elbe-km 332,75) und dem Rothenseer Verbindungskanal (Elbe-km 333,65) sowie
b) der Hohnstorfer Brücke (Elbe-km 568,90) und der Einmündung des Elbeseitenkanals (Elbe-km 573,50)
Rhein: von Rhein-km 335,92 (Schleuse Iffezheim) bis Rhein-km 857,40 (Spyck'sche Fähre/Grenze zu den Niederlanden)
Weser: von km 000,00 (Hann. Münden) bis km 204,47 (Minden)
Zum Erwerb dieser „besonderen Berechtigung für die Risikostrecke“ muss eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Sportschifferzeugnis abgelegt werden.
Zuvor muss durch Eintragungen im Schifferdienstbuch nachgewiesen werden, dass der betroffene Abschnitt der Risikostrecke innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei Mal zu Berg und drei Mal zu Tal durchfahren haben und während dieser Fahrten
a) im Steuerhaus anwesend gewesen sein sowie
b) mindestens je einmal zu Berg und zu Tal selbstständig Kurs und Geschwindigkeit bestimmt haben und
Das Schifferdienstbuch erhält man mit ausgestelltem Sportschifferzeugnis von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt auch ohne grundlegende Sicherheitsausbildung. In diesem Fall wird keine Qualifikation der Einstiegsebene eingetragen aber man kann die Streckenfahrten eintragen lassen.
Mit dem Unionspatent dürfen gewerblich zugelassene Binnenschiffe auf Binnenwasserstraßen der Zone 3 und 4 nach BinSchUO geführt werden.
Bei den Wasserstraßen der Zone 1 + 2 nach BinSchUO handelt es sich um Seeschifffahrtsstraßen, also z.B. die Unterelbe von Hamburg nach Cuxhaven oder die Unterweser von Bremen nach Bremerhaven und viele Wasserstraßen im ARA-Raum. Diese werden als Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter bezeichnet.
Die europäische Richtlinie regelt in Art. 8 die Voraussetzungen für eine maritime Wasserstraße wie folgt:
- die Kollisionsverhütungeregeln (KVR) ist anwendbar
- Tonnen und Schifffahrtszeichen der Seeschifffahrt
- terrestrische Navigation ist auf dieser Binnenwasserstraße erforderlich
- für die Navigation wird ggf. eine Schiffsausrüstung benötigt, deren Bedienung besondere Kenntnisse erfordert
Für das Befahren dieser Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter ist zusätzlich zum Unionspatent diese besondere Berechtigung „MaWa“ erforderlich.
Außer der Kursgebühr fallen noch folgende Kosten an:
- Zulassung 20€, wird auf die Prüfungsgebühr angerechnet
- Prüfung 90€ (Wiederholungsprüfung 66€)
- Ausstellung der Patentkarte bei der Bundesdruckerei 59,80€
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn kostenlos an weiteren Theorieterminen teilzunehmen.
Ein Mobiltelefon ist aufgrund der begrenzten Reichweite im Notfall nicht in der Lage den lebenswichtigen Kontakt zu anderen Schiffen herzustellen. Außerdem ist die Telefonnummer von benachbarten Schiffen nicht bekannt. Wichtige Wetter- und nautische Warnnachrichten sowie wirksame Hilfe im Seenotfall durch andere Schiffe bringt nur eine Funkanlage.
Ja, der Gesetzgeber hat festgelegt dass eine Abhörpflicht besteht sobald sich ein Funkgerät an Bord befindet. Abhören setzt ein Einschalten des Gerätes voraus, und einschalten dürfen Sie nur wenn Sie ein Funkzeugnis für das entsprechende Fahrtgebiet (Binnen/See) besitzen. In der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen". Das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein.
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Das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk, erlaubt aber nicht die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS im Bereich des Seefunks. Die praktische Verkehrsabwicklung (Prüfung) erfolgt in deutscher Sprache.
Im Seefunk gibt es das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) für die Teilnahme am UKW-Seefunk, der auf Sportbooten verwendet wird.
Außerdem gibt es das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate - LRC) für die uneingeschränkte Teilnahme am Seefunk, also auch Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenseefunk.
Beide Funkbetriebszeugnisse berechtigen selbstverständlich auch zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Seefunkdienst, jedoch nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Für beide Funkbetriebszeugnisse erfolgt die praktische Prüfung an den Geräten ausschließlich in englischer Sprache.
Geräte zum Festeinbau (auf Binnengewässer sind Handsprechfunkgeräte nur für Berufsschiffer erlaubt) mit integriertem DSC Controller sind bereits ab 200€ erhältlich und kosten somit nicht mehr als ein Mobiltelefon. Diese Geräte eignen sich sowohl für den Binnenschifffahrtsfunk als auch für den Seefunk.
Die Theorie- und Praxisausbildung erfolgt in kleinen Gruppen. Die Terminvereinbarung erfolgt am Infoabend individuell mit der Gruppe. In unseren SRC/UBI-Kursen setzen wir 30 miteinander gekoppelte Funkanlagen (ICOM IC-M505 bzw. ICOM-M330) ein. Unter realistischen (Prüfungs-) Bedingungen können so alle relevanten Verfahren trainiert werden. Gleichzeitig kann die Bedienung der Geräte auch mit Hilfe einer speziellen Software am PC simuliert werden.
Diese praxisbezogene Ausbildung an Originalgeräten zum Erwerb der Funklizenzen bieten nicht viele Ausbildungsstätten an! Bei uns hat jeder Teilnehmer sein eigenes Funkgerät.
Mittels modernster Technik (elektronisches FlipChart, Dokumentenkamera, Videokonferenzanlage) ist es uns gelungen, ein virtuelles Unterrichtsformat zu generieren. Selbstverständlich alles live, Sie sehen den Dozenten, den Inhalt der Präsentation und die Skizzen/Erklärungen auf dem Flipchart - wie beim Präsenzunterricht. Die Gerätebedienung wird Schritt-für-Schritt mittels Dokumentenkamera übertragen, perfekt nachvollziehbar von Zuhause.
Das Funkgerät holen Sie vorab in unserem Unterrichtsraum in Esslingen ab und bringen es nach dem Kurswochenende wieder zurück. Alternativ ist auch der Postversand möglich.
Für das Live-Webinar benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung sowie einen Browser. Als Endgerät eignen sich PCs, Laptops, iPads, Mobiltelefone, ... mit Lautsprecher. Wir nutzen dafür Zoom. Unter https://zoom.us/join kann direkt mit der Meeting-ID und dem Passwort teilgenommen werden, entsprechende Apps für Mobilgeräte können kostenfrei installiert werden. Falls Sie ein Mikro haben, können Sie während des Kurses live an der Unterhaltung teilnehmen – ansonsten steht Ihnen die Chat-Funktion zur Verfügung.
Die theoretische und praktische Prüfung UBI/SRC findet an einem Tag in unseren Schulungsräumen statt. An der Prüfung wird dieselbe Funkanlage (ICOM IC-M505) wie bei der Ausbildung verwendet.
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1. Der Fragenkatalog für das UBI enthält 130 Fragen. An der Prüfung kommt einer aus 12 möglichen Fragebögen mit 22 Fragen dran. Die Beantwortung erfolgt durch ankreuzen im multiple-choice Verfahren (nur eine von vier vorgegebenen Antworten ist richtig). Es sind max. 22 Punkte erreichbar. Bei 22-18 Punkten hat man bestanden. Von 17-0 Punkten hat man nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Der Fragenkatalog ist im Bereich Download erhältlich.
2. Aufnahme von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung in deutscher Sprache.
3. Abgabe von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung der Buchstabiertafel.
4. In der praktischen Prüfung werden die praktische Bedienung und die Verkehrsabwicklung mit einer UKW-Binnenschifffahrtsfunkanlage in deutscher Sprache geprüft. Dazu gehören die Grundfunktionen wie Kanalwahl, Sendeleistung und Rauschunterdrückung (Squelch), die Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks wie Not-, Dringlichkeits-, Sicherheit- und Routineverkehr sowie Testsendungen. Ebenfalls gehören der Anruf an eine bzw. alle Funkstellen und die Beantwortung eines Anrufes dazu.
Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 30 Minuten (80% richtig), die Aufnahme und Abgabe der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung max. 15 Minuten betragen.
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1. Der Fragenkatalog für die UBI-Ergänzungsprüfung enthält 80 Fragen. An der Prüfung kommt einer aus 12 möglichen Fragebögen mit 10 Fragen dran. Die Beantwortung erfolgt durch ankreuzen im multiple-choice Verfahren (nur eine von vier vorgegebenen Antworten ist richtig). Es sind max. 10 Punkte erreichbar. Bei 10-8 Punkten hat man bestanden. Von 7-0 Punkten hat man nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Der Fragenkatalog ist im Buchhandel im Moment nicht erhältlich. Die Zusammenstellungen der Prüfungsbögen für die UBI-Ergänzungsprüfung ist unter Download erhältlich.
2. Auf eine Aufnahme von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung in deutscher Sprache wird bei der Zusatzprüfung verzichtet.
3. Auf eine Abgabe von einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung der Buchstabiertafel wird bei der Zusatzprüfung verzichtet.
4. In der praktischen Prüfung wird nur noch die Verkehrsabwicklung mit einer UKW-Binnenschifffahrtsfunkanlage in deutscher Sprache geprüft. Dazu gehören die Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks wie Not-, Dringlichkeits-, Sicherheit- und Routineverkehr. Ebenfalls gehören der Anruf an eine bzw. alle Funkstellen und die Beantwortung eines Anrufes dazu.
Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 30 Minuten (80% richtig), die praktische Prüfung max. 15 Minuten betragen.
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1. Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens SRC oder Vorlage des Zeugnisses. Der Fragenkatalog des LRC beinhaltet 76 zusätzliche Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 12 möglichen Fragebögen mit 14 Fragen gefordert. Die Beantwortung erfolgt durch ankreuzen im multiple-choice Verfahren (nur eine von vier vorgegebenen Antworten ist richtig). Es sind max. 14 Punkte erreichbar. Bei 14-11 Punkten hat man bestanden. Von 10-0 Punkten hat man nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Der Fragenkatalog ist im Bereich Download erhältlich.
2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche wie beim SRC (entfällt bei SRC-Inhabern).
3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt wie beim SRC (entfällt bei SRC-Inhabern).
4. Die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei UKW-DSC-Seefunkanlagen (UKW entfällt bei SRC-Inhabern) sowie zwei miteinander kommunizierenden Grenz- (MF) und Kurzwellen-DSC-Anlagen (HF) des Typs Sailor hc4500b in englischer Sprache. Die Bedienung von Satellitenfunkanlagen wird an einer Software simuliert.
Pflichtaufgaben im Seefunk über Satelliten (Inmarsat A/B/C/M) sind:
- Konfigurieren der Anlage (Betriebsbereitschaft)
- Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms
- Herstellen von Telexverbindungen
- Beenden der Betriebsbereitschaft
Sonstige Fertigkeiten / Inmarsat B/C:
- Konfigurieren der Anlage
- Herstellen von Sprechfunkverbindungen
- Editieren und abspeichern eines Textes
- Herstellen von Telexverbindungen
- Herstellen von Fax-Verbindungen
Inmarsat C:
- Editieren und Abspeichern eines Textes
- Adressbuch anlegen
- Logbücher kontrollieren
- Fax absenden
- Access Codes verwenden
Die Beantwortung des Fragebogens SRC soll maximal 30 Minuten, die Beantwortung des Fragebogens LRC soll maximal 20 Minuten (je 80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung im LRC-Teil max. 30 Minuten betragen.
1. Der Fragenkatalog für das SRC enthält 180 Fragen. An der Prüfung kommt einer aus 12 möglichen Fragebögen mit 24 Fragen dran. Die Beantwortung erfolgt durch ankreuzen im multiple-choice Verfahren (nur eine von vier vorgegebenen Antworten ist richtig). Es sind max. 24 Punkte erreichbar. Bei 24-19 Punkten hat man bestanden. Von 18-0 Punkten hat man nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Der Fragenkatalog ist im Bereich Download erhältlich.
2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.
3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.
Die Texte sind im Bereich Download erhältlich. Dazu gibt es die passenden Funkvokabeln als Wörterbuch.
4. Pflichtaufgaben sind die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache. Zwei Bewerber werden zugleich geprüft.
4a. Controller editieren und Senden eines Notalarms oder Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
4b. Aussenden einer Notmeldung oder Controller editieren, Weiterleiten eines Notalarms und-Information der Seefunkstelle in Not
4c. Beenden des Notverkehrs oder Aufhebung eines Fehlalarms
4d. Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung oder Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen
5. Sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle oder Funkstille gebieten.
Bei Fehlern bekommt man einen zweiten Versuch für die jeweilige Aufgabe.
Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 30 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung max. 20 Minuten betragen.
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Außer der Kursgebühr fallen noch folgende Kosten an:
Prüfungsgebühr "UBI" 108,71€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Prüfungsgebühr "SRC" 127,88€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Prüfungsgebühr "UBI&SRC" 236,59€ (ist direkt an die Prüfungskommission zu zahlen)
Zu den Kursgebühren
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn kostenlos an weiteren Theorie-/Praxisterminen teilzunehmen.
Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt sind lebenslang gültig. Eine zeitliche Einschränkung gibt es nur bei Berufszeugnissen. Ein Sportbootführerschein wird aber ungültig, wenn die Voraussetzungen, z. B. die Sehfähigkeit nicht mehr gegeben sind. Eine jährliche Überprüfung gibt es nicht.
Ja, sämtliche vorgeschriebenen und zur Bootsführung erforderlichen Ausrüstungsgegenstände befinden sich im Boot. Dazu gehören u.a. Feuerlöscher, Automatik-Rettungswesten, Paddel, Bootshaken, Anker mit Bleileine, Schleusenhaken, Beleuchtung, Taschenlampe mit Ersatzbatterie, Signalhorn, Fender sowie Leinen unterschiedlicher Länge.
Das Gesamtgewicht beträgt im vollgetankten Zustand beim Falcon 1300kg, beim Quicksilver 1700kg.
Alle Boote sind vollkasko- und haftpflichtversichert. Die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung liegt bei 1000€ und entspricht der zur hinterlegenden Kaution. Bei Schäden kleiner 1000€ wird der entsprechende Anteil der Kaution einbehalten. Bei Schäden größer 1000€ erfolgt keine Rückerstattung der Kaution.
Ja, auf Anfrage sind individuelle Termine möglich. Bitte bei der Charteranfrage entsprechend mit anfragen.
Es gibt die Möglichkeit das Boot in Esslingen auf dem Neckar zu übernehmen.
Eine 12V Zigarettenanzünderbuchse (z.B. für eine Kühltruhe) sowie eine USB Ladebuchse.
Wir haben Boote mit und ohne eingebautem Funkgerät in der Vermietung.
Die Endreinigung kann selber übernommen werden. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an. Sollte das Boot verschmutzt sein wird für die Reinigung, abhängig vom Aufwand, eine Summe von bis zu 150€ berechnet.
In diesem Fall wird neben den Spritkosten eine Tankpauschale von 25€ berechnet.
Eine ausführliche Einweisung und die Beantwortung aller offenen Fragen sind bei der Einweisung obligatorisch. Anhand eines Übernahmeprotokolls wird der Zustand von Boot & Ausrüstung kontrolliert und dokumentiert. Zusätzlich werden praktische Tipps u.a. zum Bootstransport, zum Slippen des Bootes und zum Bootsbetrieb gegeben.
Normaler Verschleiß ist im Mietpreis beinhaltet und wird nicht berechnet. Darüber hinaus fallen die Kosten für die Wiederbeschaffung der Ausrüstungsteile an, maximal bis zum Betrag der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung (entspricht der zu hinterlegenden Kaution).
Bei Schäden an Boot bzw. Trailer werden die Reparaturkosten berechnet, maximal bis zum Betrag der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung (entspricht der zu hinterlegenden Kaution). Im Falle grober Fahrlässigkeit (wenn die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigert) sind weitergehende Schadensansprüche möglich.
Yachtversicherungen (wie z.B. Pantaenius, Schomacker, …) bieten einen entsprechenden Versicherungsschutz an.
Das Boot muss gereinigt und voll getankt zum festgelegten Zeitpunkt zurückgebracht werden. Bei verspäteter Rückgabe fallen weitere Kosten an. Anhand eines Rückgabeprotokolls werden Ausrüstungsgegenstände und der Zustand von Boot & Trailer kontrolliert und dokumentiert. Abschließend erfolgt die Rückzahlung der Kaution ggf. abzgl. Nachforderungen seitens des Vermieters.