AGB's Bootcharter

1. Buchung, Zahlung
Der Chartervertrag kommt zustande, nachdem
a) die Charteranmeldung vom Mieter unterschrieben wurde,
b) die Charteranmeldung vom Vermieter bestätigt wurde,
c) die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises geleistet wurde.
Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Charterbeginn zu überweisen. Der Charterpreis umfasst die Nutzung des Bootes mit Trailer und Ausrüstung. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff und alle Aufwendungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Instandhaltung des Bootes während der Charterzeit notwendig sind.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes wird kein Ersatz zurückerstattet.

2. Kaution
Bei Mietbeginn hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar. Der Vermieter ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste, die durch die Kasko-Versicherung nicht gedeckt sind und nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch der Yacht (Abnutzung) entstanden sind vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten (es wird der Abschluss einer Kautionsversicherung empfohlen). Im Übrigen ist die Kaution unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe des Bootes zur Rückzahlung fällig. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters nicht ausgeschlossen.

3. Übergabe
a) Der Vermieter verpflichtet sich, den Schiffsführer bei Übergabe des Schiffes unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ausführlich in das Boot einzuweisen. Hierüber ist ein Protokoll (Checkliste) anzulegen und zu unterzeichnen. Durch die Unterzeichnung des Protokolls durch den Mieter oder dem von ihm bestimmten Schiffsführer bestätigt der Mieter verbindlich die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe des Protokolls.
b) Der Mieter verpflichtet sich, sich mit den technischen und anderen Einrichtungen des Bootes vertraut zu machen und die an Bord befindlichen Bedienungsanleitungen zu beachten. Schäden, die durch Unterlassung entstehen, sind in keiner Form versichert und gehen zu Lasten des Mieters.

4. Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich das gecharterte Boot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden an Yacht und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird
a) nicht an Wettfahrten teilnehmen
b) das Boot nicht Dritten überlassen, keine Personen-Warentransporte gegen Entgelt durchzuführen und das Boot nicht weitervermieten
c) die gesetzlichen Bestimmungen der Gastländer beachten
d) den Außenbordmotor nicht an Land bzw. im getrimmten Zustand laufen lassen (wg. Kühlwasser)
e) im Salzwasser das Boot nicht slippen sondern ausschließlich kranen
f) den abgestellten Trailer mit dem Diebstahlschutz sichern
g) keine Tiere an Bord nehmenan Bord nicht rauchen
h) die gesamte Törnplanung so gestalten, insbesondere die Rückreise so rechtzeitig antreten, dass auch bei widrigen Umständen die rechtzeitige Rückgabe gewährleistet ist
i) bei angesagten Windstärken von 7 oder mehr Bft. einen schützenden Hafen nicht verlassen

5. Reparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden oder Verlust sofort nach dessen Eintritt zu melden, spätestens jedoch bei Rückgabe des Bootes. Bei Schäden am Boot durch normale Materialabnützung ist der Mieter/Schiffsführer berechtigt, die Reparatur oder einen Ersatz zu veranlassen, sollte der Betrag nicht mehr als 200€ ausmachen. Der Vermieter ist vorab dennoch zu benachrichtigen. Diese Auslage wird bei der Rückkehr nach Rechnungsvorlage (ausgestellt auf die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG) rückerstattet, sollten die Schäden nicht auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit des Mieters/Schiffsführers oder dessen Crew zurückzuführen sein. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Bei größeren Schäden sowie Havarien, möglicher Verspätung, Verlust, möglicher Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme oder Behinderung des Bootes durch Behörden oder Außenstehende ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter hat alles zu unternehmen, was der Minderung des Schadens und der Folgeschäden (wie Ausfall usw.) dienlich ist sowie in Absprache mit dem Vermieter ggf. Reparaturen in Auftrag zu geben, zu dokumentieren, zu Überwachen und in Vorlage zu treten. Soweit der Mieter für Schäden und o.g. Vorgänge mitverantwortlich ist oder gegen die Vertragsbedingungen verstößt, hat er die Kosten, einen evtl. Gebührenausfall und evtl. weitergehenden direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen. Bei Schäden am Boot fertigt der Mieter eine Niederschrift darüber an und sorgt für Gegenbestätigung (z.B. durch Hafenkapitän). Lässt sich ein Schaden unterwegs nicht beheben und ist eine Rückkehr den Umständen nach vertretbar, so ist der Mieter gehalten, nach Abstimmung mit dem Vermieter vorzeitig zurückzukehren, so dass die Reparatur vor Beginn der Folgecharter am Stützpunkt durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vermieter zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit zurückerstattet. Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Charterzeit auftreten, werden nicht vergütet.

6. Rückgabe
a)
Nach Beendigung der Charter übergibt der Mieter das Boot dem Vermieter zur Überprüfung von Zustand und Vollständigkeit vollgetankt und in gereinigtem Zustand (innen und außen) zur festgelegten Zeit am festgelegten Ort.
b) Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht möglich. Witterungsbedingte Schwierigkeiten, Staus beim Rücktransport, u.ä. berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht.
c) Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes. Jede Verspätung zieht eine Entschädigungszahlung in der Höhe des doppelten Tagestarifes der Chartergebühr zuzüglich Schadenersatzes bei Ausfall des Folgecharters nach sich (der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen).
d) Das Boot gilt erst dann als ordnungsgemäß übergeben, wenn es vom Vermieter abgenommen und das Rückgabeprotokoll unterzeichnet ist. Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionstüchtige Ausrüstungsgegenstände sind spätestens bei der Rückgabe anzuzeigen.
e) Ist das Boot bei Rückgabe nicht vollgetankt, hat der Mieter die Tankpauschale in Höhe von 25€ zzgl. Spritkosten dafür zu erstatten.
f) Wird das Boot vom Mieter im nicht gereinigtem Zustand übergeben, wird eine Reinigungsgebühr, abhängig vom Aufwand, von bis zu 150€ fällig.
g) Geleistete Kautionen werden bei Schadensfreiheit ohne Abzüge nach Beendigung der Charterzeit zurückbezahlt. Bei Verlusten, Schäden, nicht ordnungsgemäßer Reinigung oder nicht vollgetanktem Boot wird die Kaution ganz oder teilweise bis zur endgültigen Kostenverrechnung einbehalten, sofern eine sofortige Abrechnung nicht möglich ist.

7. Rücktritt vom Vertrag
a) Kann der Mieter den Charter nicht antreten, so informiert er unverzüglich den Vermieter. Gelingt ein Ersatzcharter, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20 % des Mietpreises zurückerstattet. Ansonsten bleibt dem Vermieter der Anspruch auf 60 % (bis 30 Tage vor Charterbeginn) bzw. 80 % (bis 14 Tage vor Charterbeginn) bzw. 100% (ab dem 13. Tag vor Charterbeginn) des Mietpreises laut Vertrag (es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen).
b) Kann der Vermieter, auch ohne sein Verschulden, das Boot oder ein wertmäßig gleiches oder ähnliches Ersatzboot innerhalb auch nach Ablauf von 2/7 der Charterdauer ab Beginn nicht zur Verfügung stellen, so kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Zeitanteilige Minderung für die Ausfallzeit wird entsprechend dem Mietpreis erstattet. Anderweitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Schäden an Boot und Ausrüstung die die Nutzung des Bootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

8. Datenschutz
a) Die über das Anmeldeformular von Ihnen gemachten Angaben speichern wir, um Ihre Anfrage beantworten und mögliche Anschlussfragen stellen zu können bzw. die gewünschte Dienstleistung erbringen zu können. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
b) Die von Ihnen angegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.
c) Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der angegebenen Adresse an uns wenden.

9.Sonstiges
a) Sollten Klauseln unwirksam sein, soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen betreffen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages benötigen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
b) Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Göppingen vereinbart.

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