AGB's Segeltörns

1. Teilnahmevoraussetzung, Vertragsabschluss, Zahlungen
a) Die Beteiligung an einem Segeltörn ist eine sportliche Freizeitaktivität. Es versteht sich, dass ein Segeltörn eine gute gesundheitliche Verfassung und die Fähigkeit zum Schwimmen voraussetzt. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er nicht nur Reisegast, sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muss. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen der Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG eine Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält.
b) Aus seerechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen und um einen reibungslosen Ablauf des Törns zu garantieren, ist den Anweisungen des Skippers an Bord unbedingt Folge zu leisten.
c) Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mitseglervertrages verbindlich an. Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn wir Ihnen dies durch unsere Buchungsbestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen und Ihre Anzahlung bei uns eingeht. Nichtbezahlung einer fälligen Rechnung gilt als eine Annullierung und berechtigt uns zum Rücktritt; es treten die für diesen Zeitpunkt gültigen Stornobedingungen in Kraft. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die Verpflichtung aller der in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Anderenfalls müssen sämtliche Personen das Antragsformular unterzeichnen.
d) Die Anzahlung (30% der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, der Rechnung und des Sicherungsscheines zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn fällig.
e) Die Zahlungen sind gemäß § 651r und § 651w BGB über die R+V-Versicherung Nr. 050 90 101062511 abgesichert.

2. Leistungen
a) Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Reiseziele werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Gleiches gilt für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von bis zu 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.
b) Der Törnpreis enthält keine Kosten für Verpflegung, Treibstoff, Endreinigung, Hafengebühren oder andere, durch die Reise entstehende Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen, beglichen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
c) Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
d) An- und Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich.
e) Die Crew übernimmt die Yacht am Anreisetag um 16.00 Uhr und verlässt sie am Ende des Törns besenrein am Abreisetag um 10.00 Uhr. Abweichende Zeiten, die sich z.B. aus dem Prüfungstermin ergeben, werden von der Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG - sofern bekannt - mitgeteilt und vom Teilnehmer anerkannt, da die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG keinen Einfluss auf die Prüfungstermine hat. Ein Anspruch auf Minderung oder Ersatz ergibt sich hieraus nicht.
f) Alle Prüfungen werden durch die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG oder ihrem Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich. Die Prüfungsgebühren sind im Törnpreis nicht enthalten; sie werden von den zuständigen Prüfungsausschüssen von den Kandidaten direkt erhoben. Der Teilnehmer ist für seine rechtzeitige Anmeldung beim Prüfungsausschuss selbst verantwortlich.

3. Versicherung
a) Die Yachten sind einschließlich ihrer Ausrüstung gegen unmittelbaren physischen Verlust der Yacht, Sachschaden und zivilrechtlicher Haftung versichert. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden an elektronischen Geräten und anderen Wertsachen.
b) Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG eigene Vorsorge zu treffen.

4. Rücktritt durch die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG
a) Die Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG ist ferner berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Törnschiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Streik, politische Unruhen, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. In diesem Fall werden die Teilnehmer schriftlich benachrichtigt und bereits gezahlte Beträge umgehend zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche als über bereits geleistete Zahlungen hinaus bestehen nicht.
b) Den Anordnungen des Skippers/Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törnteilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und der Sportbootschule Schaal GmbH & Co. KG bestehen nicht.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer
a) Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 30% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. Wird Ersatz gefunden, entstehen dem Schüler keine Kosten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

6. Datenschutz
a) Die über das Anmeldeformular von Ihnen gemachten Angaben speichern wir, um Ihre Anfrage beantworten und mögliche Anschlussfragen stellen zu können bzw. die gewünschte Dienstleistung erbringen zu können. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Ausnahme ist die Weitergabe Ihrer Daten in Kommunikation mit einem Prüfungsausschuss (Prüfungsausschüsse des DMYV und DSV, Landratsamt Bodenseekreis) zur Prüfungsanmeldung, falls dies von Ihnen explizit über das Anmeldeformular zur Prüfung erlaubt wird. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
b) Die von Ihnen angegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.
c) Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der angegebenen Adresse an uns wenden.

7. Sonstiges
a) Sollten Klauseln unwirksam sein, soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen betreffen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages benötigen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
b) Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Göppingen vereinbart.

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