Fachkundenachweis
- Prüfung zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht
- Voraussetzungen: Nautisches Befähigungszeugnis (SBF See)
- Mindestalter 16 Jahre
- Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition sind zur Zeit ausgesetzt und werden fortgeführt sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
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