Radarpatent
- Auf Binnenwasserstraßen dürfen Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) die Fahrt nur antreten oder fortsetzen, wenn sie mit einer zugelassenen Flussradaranlage ausgerüstet sind und der Schiffsführer über ein Radarpatent verfügt.
- Voraussetzungen: Nautisches Befähigungszeugnis (mind. SBF Binnen) und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Mindestalter 18 Jahre
- Zuständig für die Erteilung sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.
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