Allgemeine Fragen
Ich möchte Motorbootfahren / Segeln - was soll ich tun? |
Ihr erstes Ziel sollte der Sportbootführerschein See sein. Auf diesen Schein baut alles Weitere auf. Hier erhalten Sie eine Grundausbildung in allen wesentlichen Bereichen des Bootssports.
Weniger günstig wäre es, mit dem Sportbootführerschein Binnen anzufangen. Lernumfang und Kosten steigen dann deutlich an.
Denn Inhaber des Sportbootführerscheins See brauchen nur die Theorieprüfung zum Bodenseeschifferpatent ablegen. Die praktische Motorbootprüfung (und Ausbildung) wird Ihnen erlassen. Das Bodenseeschifferpatent kann dann in den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden. Selbst wenn Sie (zunächst noch) gar nicht auf die See wollen, ist es daher besser, erst den Seeschein und dann über das Bodenseeschifferpatent den Binnenschein zu erwerben.
Wer an der Küste segeln möchte, benötigt ebenfalls den Sportbootführerschein See und kann dann mit dem Sportküstenschifferschein das segeln erlernen bzw. die vorhandenen Kenntnisse vertiefen. Die Binnenführerscheine für das Segeln werden für Sportküstenschifferschein-Inhaber auf Antrag ohne weitere Prüfung ausgestellt.
Wer nur auf Binnenrevieren segeln möchte kann anstelle des Sportküstenschifferscheines auch die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen unter Segel auf dem Neckar ablegen. Für Inhaber des Bodenseeschifferpatentes unter Motor (Kat. A) erfolgt die Erweiterung auf den Segelteil (Kat. D) nach dem SBF Binnen auf Antrag ohne weitere Prüfung.
Was für Scheine gibt es überhaupt? |
Eine Übersicht der Führerscheine und Geltungsbereiche finden Sie in der Rubrik Führerscheine. Alle Scheine enthalten das Internationale Zertifikat der UN und sind somit international anerkannt. Der Sportbootführerschein "Binnen" gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Sie enden an der Grenze der Seeschifffahrtsstraßen, z.B. auf der Elbe am Hafen Hamburg, auf der Weser an der Eisenbahnbrücke Bremen, auf der Trave an der Holstenbrücke Lübeck. Auf der Ems verläuft die Grenze bei Papenburg. Jenseits der 3-sm-Zone und außerhalb vom Fahrwasser gibt es im deutschen Küstenmeer keine Führerscheinpflicht. Bei den Funkzeugnissen unterscheidet man zwischen Binnenschifffahrtsfunk und Seefunk. [Mehr]
Wie lange ist mein Sportbootführerschein oder mein Funkzeugnis gültig? |
Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt sind lebenslang gültig. Eine zeitliche Einschränkung gibt es nur bei Berufszeugnissen. Ein Sportbootführerschein wird aber ungültig, wenn die Voraussetzungen, z. B. die Sehfähigkeit nicht mehr gegeben sind. Eine jährliche Überprüfung gibt es nicht.
Ich möchte nur auf Binnengewässer fahren - warum soll ich trotzdem zuerst den See-Schein erwerben? |
Der Lernaufwand beim Sportbootführerschein See ist mit dem des Sportbootführerschein Binnen vergleichbar. Wer mit dem SBF See anfängt kann durch eine einfache Theorieprüfung (multiple choice) das Bodenseeschifferpatent erwerben (Praxis entfällt). Der SBF Binnen wird dann auf Antrag ausgestellt (keine weitere Prüfung erforderlich). Wer allerdings mit dem SBF Binnen anfängt und später einmal doch auf See fahren möchte muss erneut eine (wenn auch reduzierte) Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Lernaufwand und Kosten sind bei dieser Variante deutlich höher.
Sind die Lernmaterialien im Kurspreis enthalten? |
Bei allen unseren Kursen sind die kompletten Unterrichtsmaterialien (bestehend aus Lehrbüchern, original Prüfungsbögen und dem Navigationsset) bereits im Kurspreis enthalten.
Was passiert wenn ich den Kurs unterbrechen muss? |
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn kostenlos an weiteren Theorie-/Praxisterminen teilzunehmen.
Was beinhaltet die ärztliche Untersuchung? |
Ein Sehtest nach DIN, mit dem die Sehkraft mit und ohne Sehhilfe ermittelt wird. Dabei wird auch das Farbunterscheidungsvermögen festgestellt. Personen mit Rot-Grün-Schwäche müssen das Farbunterscheidungsvermögen von einem Augenarzt bestimmen lassen. Auch das Hörvermögen wird getestet. Sprache muss mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m mit einem Ohr und in 5 m mit beiden Ohren verstanden werden. Bei Bewerbern mit beschränktem Hörvermögen muss die Untersuchung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt erfolgen. Außerdem dürfen keine sonstigen körperlichen oder geistigen Mängel vorliegen.
Wo bekomme ich das Formular für das ärztliche Attest? |
Sie können das Formular auf unserer Homepage herunterladen. Bitte auf jeden Fall doppelseitig ausdrucken (Vorder- und Rückseite) - zwei einzelne Blätter werden nicht akzeptiert! [Mehr]
Welchen Arzt muss ich aufsuchen? |
Die Bescheinigung kann jeder (Haus)-Arzt ausfüllen. Es ist keine Überweisung zum Augen- bzw. Hals-Nasen-Ohren Arzt erforderlich. Bei Personen mit Seh- bzw. Hörschwäche kann der Besuch eines Facharztes allerdings notwendig sein.