Fragen zum Sportschifferzeugnis E
Wozu benötige ich das Sportschifferzeugnis E? |
Das Sportschifferzeugnis E ist ein international gültiges Binnenschifferpatent für Sportboote bis 25 Meter Länge. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf nicht streckenkundepflichtige Binnenwasserstraßen (z.B. auf dem Neckar). Ein Streckenkundenachweis (zusätzliche Prüfung) ist erforderlich für Fahrten auf der Elbe von Schöna bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens, der Oberweser, der Donau von Vilshofen bis Straubing, der Unteren Havel-Wasserstraße von Plaue bis Havelberg, der Oder von Ratzdorf bis Widochowa und der Saale von der Mündung in die Elbe bis Bernburg. Für den Rhein benötigt man das Sportpatent.
Zuständig für die Erteilung der Patente sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.
Welche Voraussetzungen muss man mitbringen? |
- Mindestens 18 Jahre
- Ärztliches Zeugnis nach Muster von einem zugelassenen Arbeitsmediziner
- 1 Passbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, siehe Bundesdruckerei)
- eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerscheins Binnen
- die Quittung über den Antrag eines polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden (O).
- eventuell Nachweis von Erfahrung im Umgang mit Schiffen >15 Meter.
Die Unterlagen müssen vollständig 1 Monat vor der Prüfung bei der zuständigen WSD vorliegen. [Mehr]
Wie läuft die Ausbildung ab? |
Neben erweiterten Kenntnissen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinStrO), der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO) benötigt man Kenntnisse in verschiedenen Bereichen der Binnenschifffahrt. Dies ist erforderlich, weil man auch Fahrzeuge über 20 m Länge führen darf (Nicht-Kleinfahrzeuge).
Folgende Themengebiete werden im Unterricht ausführlich behandelt:
- Verordnungen, Merkblätter, Handbücher
- Wasserstraßenkunde, Streckenkunde, Ortskenntnisse
- Führung des Fahrzeugs
- Maschinenkunde
- Verhalten unter besonderen Umständen.
Die genaue Aufstellung der Themenbereiche der theoretischen Prüfung zum Sportschifferzeugnis E sind in der Anlage 11 der BinSchPatVO aufgeführt.
Wie läuft die Prüfung ab? |
Die theoretische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer mündlichen Prüfung. Die Fragen sind zum Teil im multiple-choice Verfahren, wobei mehrere Antworten richtig sein können.
Man muss bei der theoretischen Prüfung insgesamt 60% richtig haben.
Die mündliche Prüfung findet vor einer Prüfungskommission statt und dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
Die praktische Prüfung entspricht der eines Sportbootführerscheins Binnen - nur mit einem Boot > 15 Meter. Sie kann bei nachgewiesener Erfahrung erlassen werden.
Für welche Wasserstraßen ist eine zusätzliche Streckenkundeprüfung erforderlich? |
Für folgende Wasserstraßen müssen zusätzliche Streckenkenntnisse nachgewiesen werden, die im Streckenzeugnis zu dokumentieren sind:
- Elbe von Schöna (km 0,0) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens (km 607,5);
- Weser von Hann- Münden (km 0,0) bis Minden (km 204,45)
- Donau von Vilshofen (km 2249,0) bis Straubing (km 2327,72)
- Untere Havel-Wasserstraße von Plaue (km 68,0) bis Havelberg (km 145,8)
- Oder von Ratzdorf (km 442,4) bis Widochowa (km 704,l)
- Saale von der Mündung in die Elbe (km 0,0)bis Bernburg (km 36,65)
Welche Kosten fallen außer der Kursgebühr noch an? |
Außer der Kursgebühr fallen noch folgende Kosten an:
- Zulassung 20€, wird auf die Prüfungsgebühr angerechnet
- Prüfung 90€ (Wiederholungsprüfung 66€)
- Ausstellung der Patentkarte bei der Bundesdruckerei 59,80€
Was passiert wenn ich den Kurs unterbrechen muss? |
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn kostenlos an weiteren Theorieterminen teilzunehmen.